Sweet Seeds – Banana Cream Cake XL Auto
Reife Banane, Erdbeere und süßer Kush – eine XL Auto mit Dessert-Charakter
Bei Banana Cream Cake XL Auto von Sweet Seeds verrät der Name schon ziemlich gut, worum es geht. Die feminisierte Autoflower basiert auf Banana Cream Cake × Strawberry Banana Gelato XL Auto und verbindet reife Banane mit süßen Fruchtnoten, einem Hauch Erdbeere und einer warmen Kush-Seite.
Im Mittelpunkt steht klar die Banane. Sie wird von einer cremigen Süße begleitet, die dem Profil seinen Dessert-Charakter gibt. Dazu kommen frische Erdbeernoten sowie eine leicht holzige und erdige Basis. Dadurch bleibt Banana Cream Cake XL Auto nicht einfach nur süß, sondern bekommt einen etwas volleren und abwechslungsreicheren Charakter.
Auch beim Aufbau passt der Zusatz XL Auto. Die Pflanzen erreichen ungefähr 50 bis 120 cm und wachsen kräftig mit mehreren gut entwickelten Seitentrieben. Für eine Autoflower kann sie damit ordentlich Größe aufbauen, ohne ihren kompakten Charakter zu verlieren.
Die Blüten entwickeln sich dicht und zeigen einen starken Harzbesatz. Gerade die Kombination aus großer Blütenmasse und deutlicher Trichomschicht gehört zu den auffälligen Eigenschaften dieser Genetik.
Banana Cream Cake XL Auto ist leicht indica-dominant. Sweet Seeds gibt 63,5 % Indica, 36,3 % Sativa und 0,2 % Ruderalis an. Für die Auswahl ist aber vor allem wichtig: Es handelt sich um eine feminisierte Autoflower der 7. Generation mit kräftigem XL-Wuchs.
Der komplette Zyklus liegt bei ungefähr 8 Wochen ab Keimung. Indoor werden Erträge von etwa 450–600 g/m² angegeben. Outdoor sind ungefähr 50–170 g pro Pflanze möglich.
Damit verbindet Banana Cream Cake XL Auto drei klare Merkmale: süße Banane und Erdbeere im Aroma, kräftigen XL-Wuchs und einen schnellen Autoflower-Zyklus. Die holzige Kush-Note sorgt dabei dafür, dass das Profil nicht ausschließlich in Richtung Candy oder Dessert geht.
⚠️ Rechtlicher Hinweis
Cannabis-Samen werden ausschließlich als Sammler- und Zuchtmaterial verkauft. Keimung und Anbau nur, soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist.