42 Fast Buds – Bruce Banner Auto
Monster-Autoflower mit extra Harz & klassischer „Banner“-Power
Groß im Wuchs. Stark im Output. Gemacht für Frost-Fans.
Bruce Banner Auto von 42 Fast Buds ist eine F4 Hybrid-Autoflower, gezüchtet aus DHG’s Bruce Banner BX 2.0 und Strawberry Pie Auto F5. Das Ergebnis: eine großwüchsige Autoflower mit leichter Sativa-Kante, extrem starker Trichomproduktion und einem Profil, das Aroma-Jäger und Extrakt-Fans gleichermaßen abholt.
Diese Genetik ist gemacht für alle, die bei Autos nicht „kompakt & nett“ suchen, sondern echte Monster-Performance: Sie kann bis ca. 150 cm erreichen und liefert laut Breeder bis zu 600 g/m² in 10–11 Wochen vom Samen bis zur Ernte.
Geschmacklich bewegt sich Bruce Banner Auto in einer spannenden Linie aus süß-beerigen Terpenen mit Diesel/Fuel-Untertönen – genau diese Kombination macht sie so attraktiv für alle, die sowohl „Dessert“ als auch „Gas“ im Profil lieben.
Was diese Sorte besonders macht
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Top-Genetik: DHG’s Bruce Banner BX 2.0 × Strawberry Pie Auto F5.
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Harz-Fokus: „Sky-high resin production“/sehr starke Trichomproduktion – ideal für Extrakt-Setups.
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Ertragsmaschine: bis zu 600 g/m² möglich (Breederangabe).
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XXL-Autoflower: 110–150 cm Wuchshöhe (offizielles Datenblatt).
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Zyklus: 10–11 Wochen vom Samen bis zur Ernte.
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Potenz: bis zu 25 % THC (Breederangabe).
Charakter & Struktur
Bruce Banner Auto ist eine Autoflower, die mehr Platz liebt: hoher Wuchs, viele Blütenstandorte, kräftige Entwicklung. Wer im Zelt arbeitet, profitiert von Training/Canopy-Management – wer Outdoor/ Gewächshaus fährt, bekommt eine Auto mit richtig Präsenz.
Aroma & Geschmack
Laut offiziellem Datenblatt bewegt sich das Profil zwischen:
Eine Kombi, die im Grow schon deutlich „spricht“ und im Endprodukt einen klaren, wiedererkennbaren Charakter liefert.
Grow-Hinweise
Die Sorte braucht etwas länger als viele Autos, belohnt dafür aber mit Größe + Output. Offiziell wird sie mit „just under 11 weeks“ bis zur Ernte und „up to 600 gr/m²“ beschrieben.
⚠️ Rechtlicher Hinweis
Cannabis-Samen werden ausschließlich als Sammler- und Zuchtmaterial verkauft. Keimung und Anbau nur, soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist.