Sweet Seeds – Monster Maker
Chimera #3 × Permanent Marker – Zitrus, Diesel und eine massive Harzschicht
Monster Maker von Sweet Seeds verbindet Chimera #3 mit Permanent Marker zu einer feminisierten, photoperiodischen Genetik mit kräftiger Struktur und besonders harzigen Blüten.
Schon die Eltern zeigen ziemlich gut, in welche Richtung Monster Maker geht. Chimera #3 bringt eine ausgeprägte Harzbildung mit, während Permanent Marker das aromatische Profil erweitert. Sweet Seeds kombiniert beide Linien zu einem indica-dominierten Hybrid mit 60 % Indica und 40 % Sativa.
Das Aroma ist deutlich vielschichtiger als der Name zunächst vermuten lässt. Frische Zitrusnoten und Zypresse bilden den Einstieg. Dazu kommen erdige Nuancen und ein klarer Diesel-Unterton.
Im Geschmack wird die fruchtige Seite noch etwas deutlicher. Zitrone, Mandarine, Erdbeere und dunkle Beeren treffen auf süß-saure Akzente. Im Hintergrund bleiben Erde, Zypresse und Diesel erhalten und geben Monster Maker ein kräftiges Finish.
Auch die Pflanzenstruktur fällt auf. Monster Maker wächst robust und bildet viele kräftige Seitentriebe. Die Blüten entwickeln sich dicht und werden von einer starken Trichomschicht überzogen.
Die konkrete Pflanzenhöhe wird von Sweet Seeds nicht eindeutig angegeben. Deshalb verzichten wir hier bewusst auf eine Zentimeterangabe. Die Wuchsform selbst lässt sich dagegen klar als kräftig und breit verzweigt einordnen.
Indoor beträgt die Blütezeit ungefähr 8 bis 9 Wochen. Unter passenden Bedingungen werden etwa 450–550 g/m² erreicht.
Outdoor liegt das angegebene Potenzial bei ungefähr 450–600 g pro Pflanze. Die Ernte fällt je nach Bedingungen gegen Ende September bis Anfang Oktober.
Monster Maker ist damit eine moderne feminisierte Genetik, bei der drei Dinge klar zusammenkommen: Chimera #3 × Permanent Marker, starke Harzbildung und ein frisches Profil aus Zitrus, Zypresse, Frucht, Erde und Diesel.
⚠️ Rechtlicher Hinweis
Cannabis-Samen werden ausschließlich als Sammler- und Zuchtmaterial verkauft. Keimung und Anbau nur, soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist.