Wizard Trees – OG Hour
SFV OG × Runtz trifft Tea Time – OG-Struktur mit süßerem Finish
Bei OG Hour steht der OG-Einschlag nicht nur im Namen. Wizard Trees setzt hier (SFV OG × Runtz) × Tea Time zusammen und kombiniert damit die aufrechte Struktur und gasige Aromatik von SFV OG mit den süßeren Elementen von Runtz und Tea Time. Die Genetik wird feminisiert und photoperiodisch angeboten.
Im Wuchs zeigt OG Hour einen stabilen, aufrechten Aufbau. Die Blüten entwickeln sich dicht und werden von einer ausgeprägten Trichomschicht überzogen. Tea Time wird innerhalb der Kreuzung vor allem mit kompakteren Kelchen und stärkerer Farbausprägung in Verbindung gebracht, während die SFV-OG-Seite den grundlegenden Pflanzenbau prägt. Je nach Ausprägung können dabei grüne bis dunklere beziehungsweise violette Farbtöne auftreten.
Aromatisch lässt sich OG Hour auf drei zentrale Richtungen reduzieren: Gas, Candy und erdige Tiefe. Die kräftigere Fuel-Seite bekommt durch Runtz und Tea Time einen cremig-süßen Gegenpart. Dadurch bleibt der Strain klar OG-orientiert, ohne ausschließlich von Diesel- und Gasnoten bestimmt zu werden.
Für die Blüte werden 56–63 Tage angegeben. Beim Ertrag liegt OG Hour im mittleren bis hohen Bereich; die Pflanzenhöhe wird je nach Quelle als mittel beziehungsweise mittel bis hoch geführt. Eine künstlich genaue Größenangabe wäre deshalb nicht sinnvoll. Die Genetik wird für Indoor und Outdoor angeboten.
Als Hybrid vereint OG Hour mehrere klar erkennbare US-Linien, ohne dass Wizard Trees eine feste Sativa-/Indica-Verteilung ausweist. Für die Einordnung ist die Abstammung ohnehin aussagekräftiger: SFV OG liefert den OG-Kern, Runtz bringt eine süßere Komponente ein und Tea Time ergänzt die moderne Wizard-Trees-Zuchtlinie.
OG Hour steht damit für eine kompakt lesbare Kombination aus OG-Gas, süßer Candy-Seite, dichtem Harzbesatz und rund acht bis neun Wochen Blütezeit. Das originale Pack wird mit drei feminisierten Samen angeboten.
⚠️ Rechtlicher Hinweis
Cannabis-Samen werden ausschließlich als Sammler- und Zuchtmaterial verkauft. Keimung und Anbau nur, soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist.