Sweet Seeds – Permanent Marker XL Auto
Candy, Cookies und Diesel – Permanent Marker im XL-Autoformat
Permanent Marker XL Auto von Sweet Seeds bringt den bekannten Permanent-Marker-Background in eine selbstblühende XL-Genetik. Dafür wurde Permanent Marker mit Permanent Jealousy XL Auto gekreuzt. Herausgekommen ist eine feminisierte Autoflower der 8. Generation, die kräftig wächst und ein vielschichtiges Aroma mitbringt.
Geschmacklich startet Permanent Marker XL Auto auf der süßen Seite. Candy, Karamell und Fruchtgummi treffen auf typische Cookies-Noten. Danach wird das Profil etwas frischer und herber: Minze, Erde, Skunk und ein leichter Dieselton kommen dazu.
Gerade diese Mischung macht den Strain interessant. Die Süße steht klar im Vordergrund, wird aber von den erdigen und gasigen Noten abgefangen. So entsteht kein reines Dessertprofil, sondern eine Kombination aus Candy, Cookies, Mint und Diesel.
Auch beim Wuchs zeigt sich, warum Sweet Seeds die Sorte als XL Auto führt. Die Pflanzen erreichen ungefähr 50 bis 130 cm und entwickeln eine offene, gut verzweigte Struktur. Dadurch verteilt sich das Wachstum gleichmäßig auf Haupttrieb und Seitenäste.
Die Blüten werden groß und kompakt und entwickeln einen deutlichen Trichombesatz. Dunkelgrüne Farbtöne treffen dabei auf orangefarbene Blütenfäden und eine kräftige Harzschicht.
Genetisch ist Permanent Marker XL Auto mit 66,6 % Indica und 33,3 % Sativa klar indica-dominant. Der Ruderalis-Anteil liegt bei lediglich 0,1 %.
Der vollständige Zyklus dauert ungefähr 8 bis 9 Wochen ab Keimung. Indoor liegt das angegebene Ertragspotenzial bei etwa 400–550 g/m². Outdoor sind ungefähr 50–160 g pro Pflanze möglich.
Permanent Marker XL Auto verbindet damit einen aktuellen Permanent-Marker-Cross mit den praktischen Eigenschaften einer selbstblühenden Genetik: kräftiger XL-Wuchs, ein kurzer Gesamtzyklus und ein markantes Profil aus Candy, Cookies, Minze, Erde und Diesel.
⚠️ Rechtlicher Hinweis
Cannabis-Samen werden ausschließlich als Sammler- und Zuchtmaterial verkauft. Keimung und Anbau nur, soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist.