Brothers Grimm Seeds – Ricky's Hash Plant (Trailer Park Boys Collab)
Ein episches Harz-Monster: Würziges Haschisch, feuchte Erde und pikantes Benzin
Wer seinem Indoor-Garten ein echtes Highlight in Sachen Trichom-Dichte hinzufügen möchte, wird von der Ricky's Hash Plant aus dem Hause Brothers Grimm Seeds absolut begeistert sein. Entstanden in einer spektakulären Kollaboration mit Ricky von den kultigen Trailer Park Boys, vereint diese Sorte bewährte Hash-Plant-Eigenschaften mit der kompromisslosen Potenz und Stabilität moderner US-Genetik. Für passionierte Züchter im DACH-Raum (Deutschland, Österreich, Schweiz), die hochkarätige Cannabis Samen kaufen und reine Edel-Genetik kultivieren wollen, bietet dieses feminisierte Saatgut die ideale Ausgangslage für die Selektion eines extrem harzreichen Elite-Cuts.
In der vegetativen Phase baut die Pflanze ein sehr kompaktes, stämmiges und kräftig verzweigtes Gerüst auf. Wer verlässliche Premium Hanfsamen sucht, die im Grow-Room durch eine unkomplizierte Handhabung glänzen und den zur Verfügung stehenden Raum optimal ausnutzen, wird hier fündig. Die feminisierte Linie gewährleistet einen effizienten, reibungslosen Ablauf ohne männliche Ausfälle. Während der knapp 8 bis 9 Wochen dauernden Blütephase bilden sich extrem dichte, klobige Blütenstände, die sich unter einer dicken, frostigen Schicht klebriger Harzkristalle begraben – ein Traum für jeden Grower und Extrakteur.
Das Terpen-Profil der Ricky's Hash Plant ist erdig, würzig und durchdringend. Bereits in den ersten Blütewochen entfaltet sich eine intensive Kopfnote von traditionellem, süßem Haschisch und frischem Kiefernholz. Im Abgang wird das Aroma durch feuchte Erde, scharfe Pfeffernuancen und einen pikanten Unterton von Benzin (Gas) abgerundet. Um diese lauten, schwer im Raum stehenden Duftnoten unter Kontrolle zu halten, ist der Einsatz eines leistungsstarken Abluftsystems mit frischem Aktivkohlefilter unverzichtbar.
⚠️ Rechtlicher Hinweis Cannabis-Samen werden ausschließlich als Sammler- und Zuchtmaterial verkauft. Keimung und Anbau nur, soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist.